Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesgerichts erhalten depressiv Erkrankte in der Schweiz und in Liechtenstein momentan kaum noch IV-Renten. Sie müssten neu erst beweisen, dass sie «therapieresistent» sind.
Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesgerichts erhalten depressiv Erkrankte in der Schweiz und in Liechtenstein momentan kaum noch IV-Renten. Sie müssten neu erst beweisen, dass sie «therapieresistent» sind.