Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesgerichts erhalten depressiv Erkrankte in der Schweiz und in Liechtenstein momentan kaum noch IV-Renten. Sie müssten neu erst beweisen, dass sie «therapieresistent» sind.

Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesgerichts erhalten depressiv Erkrankte in der Schweiz und in Liechtenstein momentan kaum noch IV-Renten. Sie müssten neu erst beweisen, dass sie «therapieresistent» sind.
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